Einkaufsbedingungen
Version: 17. Januar 2025
- Geltungsbereich 1.1. Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der 3-D.services GmbH (nachfolgend "Käufer") und Lieferanten über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen. 1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Lieferanten finden keine Anwendung, es sei denn, der Käufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Bestellungen und Auftragsbestätigungen 2.1. Bestellungen des Käufers sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt werden. 2.2. Der Lieferant hat jede Bestellung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen, schriftlich zu bestätigen. Erfolgt keine Bestätigung, behält sich der Käufer das Recht vor, die Bestellung zu widerrufen.
- Lieferung und Lieferfristen 3.1. Die vereinbarten Liefertermine und -fristen sind verbindlich. Vorzeitige Lieferungen sind nur nach vorheriger Zustimmung des Käufers zulässig. 3.2. Lieferungen erfolgen "frei Haus" entsprechend der INCOTERMS 2020 Bedingung DDP (Delivered Duty Paid) an die angegebene Lieferadresse des Käufers. Ist keine Lieferadresse angegeben, gilt der Sitz des Käufers als Lieferadresse. 3.3. Abweichungen von der Bedingung DDP bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Käufer. 3.4. Bei Lieferverzug ist der Käufer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Auftragswerts pro Woche, maximal jedoch 5 % des Gesamtauftragswerts, zu verlangen.
- Eigentumsvorbehalt 4.1. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit der Verarbeitung oder Weiterveräußerung der gelieferten Waren durch den Käufer. Im Fall der Verarbeitung erwirbt der Käufer das Eigentum an den neuen Produkten; der Lieferant wird insoweit Miteigentümer im Verhältnis des Werts der gelieferten Waren zu den neuen Produkten. 4.2. Der Käufer ist verpflichtet, dem Lieferanten Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren unverzüglich mitzuteilen.
- Preise und Zahlungsbedingungen 5.1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls diese anfällt. 5.2. Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Kalendertagen netto, jeweils zum Freitag der Kalenderwoche. 5.3. Rechnungen dürfen ausschließlich digital an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse oder ein entsprechendes digitales Rechnungssystem gesendet werden. Rechnungen, die nicht digital eingereicht werden, können nicht verarbeitet werden. 5.4. Der Käufer ist berechtigt, Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, soweit seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- Qualität und Gewährleistung 6.1. Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Waren den vereinbarten Spezifikationen, einschließlich Normen und Vorschriften der Metallbearbeitungsindustrie, entsprechen. 6.2. Mängelanzeigen durch den Käufer gelten als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Mangels erfolgen. 6.3. Der Lieferant verpflichtet sich, Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben. Bei Nichtbeseitigung ist der Käufer berechtigt, Ersatz auf Kosten des Lieferanten zu beschaffen.
- Haftung und Schadensersatz 7.1. Der Lieferant haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. 7.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Lieferant nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist hierbei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Vertraulichkeit 8.1. Der Lieferant verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Käufer bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht 9.1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Ist keine Lieferadresse angegeben, gilt der Sitz der 3-D.services GmbH als Erfüllungsort. 9.2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der 3-D.services GmbH. 9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Schlussbestimmungen 10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.